Hallo Zusammen,
leider werden die Bestimmungen in Most immer ärgerlicher.
Ich bin mir nicht mehr sicher, ob wir Vor Ort eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bekommen werden.
Hier die offiziellen Aussagen zum Thema Auspuffanlagen:
gemäß unserer Betriebsordnung gilt folgende Lärmvorschrift:
Für Motorräder und Roller ist die maximale Lärmgrenze 99 dB + 2 dB Toleranz, gemessen bei 4.500 U/min und/oder bei ¾ der maximalen Drehzahl (gemessen 1 Meter hinter dem Auspuffausgang im 45°-Winkel).
Falls die Auspuffanlage nicht original ist, muss das Motorrad mit einem dB-Killer (Schalldämpfereinsatz) ausgestattet sein.
Bitte beachtet dies bei der Anreise und bereitet eure Motorräder entsprechend vor.
Gruß
leider werden die Bestimmungen in Most immer ärgerlicher.
Ich bin mir nicht mehr sicher, ob wir Vor Ort eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bekommen werden.
Hier die offiziellen Aussagen zum Thema Auspuffanlagen:
gemäß unserer Betriebsordnung gilt folgende Lärmvorschrift:
Für Motorräder und Roller ist die maximale Lärmgrenze 99 dB + 2 dB Toleranz, gemessen bei 4.500 U/min und/oder bei ¾ der maximalen Drehzahl (gemessen 1 Meter hinter dem Auspuffausgang im 45°-Winkel).
Falls die Auspuffanlage nicht original ist, muss das Motorrad mit einem dB-Killer (Schalldämpfereinsatz) ausgestattet sein.
Bitte beachtet dies bei der Anreise und bereitet eure Motorräder entsprechend vor.
Gruß
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Potti #43



