so ist es auch in sachsen geregelt.
¤2 Abs 3 Nr 4 SŠchsische QuarantŠneverordnung
4. PersonendiezurVorbereitung,DurchfŸhrungundNachbereitunginternationa- ler Wett-bewerbe oder Teilnahme daran durch das jeweilige Organisationsko- mitee akkreditiert werden oder von einem Bundesfachverband zur Teilnahme an Probe-, Trainings- und Lehrgangsma§nahmen eingeladen sind
Sollte normalerweise reichen....
hoffe ich......
¤2 Abs 3 Nr 4 SŠchsische QuarantŠneverordnung
4. PersonendiezurVorbereitung,DurchfŸhrungundNachbereitunginternationa- ler Wett-bewerbe oder Teilnahme daran durch das jeweilige Organisationsko- mitee akkreditiert werden oder von einem Bundesfachverband zur Teilnahme an Probe-, Trainings- und Lehrgangsma§nahmen eingeladen sind
Sollte normalerweise reichen....
hoffe ich......
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